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1. August 2019 | Wo die nächste dm-Filiale entstehen soll

Kreuzlinger Strasse: Abriss droht Exixtenz zu vernichten

Konstanz (gro) Seit eineinhalb Jahren klafft eine auffällige Baulücke in der Kreuzlinger Strasse, wo sie sich südlich vom Schnetztor und jenseits der Bodanstrasse in Richtung Hauptzoll zu einem Platz weitet. An Stelle des ehemaligen Doppelhauses mit den Hausnummern 14 und 16 soll die nächste Konstanzer dm-Filiale entstehen. Doch mit dem Neubau geht es nicht so recht voran. Das liegt unter anderem am angrenzenden Haus Kreuzlinger Strasse 12. Dieses Haus, das zum Teil 500 Jahre alt ist, ist durch den Abriss baufällig geworden und droht die wirtschaftliche Existenz des Hausbesitzers zu vernichten. Vergangene Woche erreichte Franco Nesci, den Eigentümer des Hauses, die „Verfügung“ der Stadtverwaltung, sein baufällig gewordenes Haus umgehend zu sichern und zu sanieren; andernfalls werde das dreistöckige Gebäude zwangsweise geräumt.

Zunächst hiess es: „Alles in bestem Zustand“

Vor dem Abriss des Doppelhauses Kreuzlinger Strasse 14/16 ist das baufällig gewordene Haus Nescis mit der Nummer 12, wie man hört, von Fachleuten des beauftragten Abbruchunternehmens angeschaut worden. Es ging darum nachzusehen, ob es Schäden wie etwa Risse in den Mauerwerken zum Nebenhaus Nr. 14 aufweise. Man habe keinerlei Schadenshinweise entdeckt, sagt Franco Nesci; er habe das auch schriftlich bestätigt bekommen.

Der einseitige Prüfbericht vom Juli 2019

Dass Franco Nescis Haus baufällig sei, sei erst nach dem Abriss des Nebenhauses zu erkennen gewesen, heisst es in einem „Prüfbericht“ (Nummer 18BRG056/3) der Konstanzer Fecker-Ingenieure GmbH, die von der Bauherrschaft beauftragt wurde. Von ihr wurde bei der Stadtverwaltung im Namen des „Ing. Büros Fecker“ auch die oben erwähnte „Verfügung“ angeregt. Auffällig ist dabei, dass in diesem Prüfbericht jedweder Mangel am neu beschädigten Haus Kreuzlinger Strasse 12 dem Hausbesitzer Franco Nesci zugeschrieben wird – und nicht das Geringste dem Abriss- oder Neubauunternehmen, das nebenan tätig geworden war, oder dessen Auftraggeber.

Die letzte Computer-Werkstatt

Franco Nesci, der aus Kalabrien zugewanderte Südeuropäer, der sich seine Konstanzer Sporen in der Küche des Hotels „Barbarossa“ verdiente und sich an den Wochenenden in Fachkursen zum Digital-Spezialisten weiterbildete, eröffnete vor 19 Jahren in der Kreuzlinger Strasse 12 seine „Computer-Werkstatt“, die vorläufig letzte ihrer Art im linksrheinischen Konstanz, bis heute geschätzt wegen ihres prompten und sachkundigen Services. Die neueste Entwicklung droht Nesci den (mittlerweilen geliebten Konstanzer) Boden unter den Füssen wegzuziehen.

Bild: Frieder Schindele



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3 Kommentare

  1. 1. Peer Mennecke

    OLG Koblenz, Urteil vom 5 U 18/03:
    “…Der Bauherr haftet verschuldensunabhängig für alle zurechenbaren Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, welche nach § 1004 BGB unzulässig sind und vom Nachbarn nicht abgewehrt werden können. Anwendung findet dabei der § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB…”

    Das heißt, sollte ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren stattgefunden haben bzw. es ein Protokoll der Begehung vor Beginn der Abbruchmaßnahme geben, das die nun entstandenen Mängel nicht dokumentiert, haftet der Bauherr (nicht der Unternehmer oder Architekt, falls denen keine grobe Fahrlässigkeit o.ä. nachgewiesen werden kann) mit seiner Bauherrenhaftpflichtversicherung.

    Das war keine Rechtsberatung, sondern nur ein Beispiel (eines Versicherers) aus der Praxis.

    Im Falle Kreuzlinger Straße 12 die Schuld für entstandene Mängel dem Eigentümer zuzuschreiben, ist, vornehm formuliert, mutig.

  2. 2. F. Nesci | https://my.hidrive.com/lnk/EhJyzUgK

    Die Beweissicherung kann jeder gerne runterladen und lesen!

  3. 3. Chris

    Es ist einfach ungeheuerlich wie einfach es sich bestimmte Menschen auf Kosten anderer machen möchten… und das Amt „spielt“ da noch mit.

    Ausschliesslich der Familie Nesci die Baufälligkeit anzulasten, ist, gelinde gesagt, eine Frechheit.

    Hoffentlich nimmt es ein gutes Ende, hoffentlich haben die Bauherren das Einsehen, dass diese Vorgehensweise nicht akzeptabel ist…

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