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26. September 2019 | Heute im Gemeinderat

Nächster Akt im Büdingen-Drama

Konstanz (gro) Das Theater um den Büdingen-Park an der Seestrasse soll am heutigen Donnerstag weitergeschrieben werden. Auf der einen Seite des Dramas die Stadtverwaltung im Einklang mit dem Hotelinvestor Hans-Jürg Buff aus St. Moritz, auf der anderen Seite die als Verein eingetragene Initiative „Bürgerpark Büdingen“. Im Hintergrund die Tatsache, dass auf der Grundlage eines sage und schreibe 32 Jahre alten Bebauungsplans gestritten wird und dass es um ein Grundstück geht, das einerseits ein lebhaftes öffentliches Interesse geniesst, andererseits privates Eigentum ist. Im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung wollen beide Seiten noch einmal die Berechtigung ihrer jeweiligen Interessen deutlich machen.

Das Versäumnis der Stadt

Diskutiert, verhandelt und gestritten wird seit Jahren. Das knapp vier Hektar grosse Areal, auf dem sich bis Ende der 70-ger Jahre des vergangenen Jahrhunderts ein Sanatorium befand, wechselte in der Folgezeit mehrmals die Eigentümer. Die einen wollten eine umfangreiche Wohnbebauung realisieren, andere potenzielle Erwerber liebäugelten mit Hotelprojekten, kombiniert mit Ferienwohnungen. Auch als Standort eines Konzert- und Tagungszentrums war der so genannte Büdingen-Park im Gespräch - und auch als Konstanzer Bürgerpark. Die Stadt hätte ihn seinerzeit, wenige Jahre vor dem jüngsten Jahrtausendwechsel, für 10 Millionen Mark, oder, nach heutiger Währung, für 5 Millionen Euro von der damaligen Eigentümerschaft kaufen können. Es wäre ein veritables Schnäppchen gewesen.

Bundesverwaltungsgericht: „Selber schuld“

Die demokratisch gewählten Vertreter der Stadt, der Gemeinderat, und dazu die Stadtverwaltung, waren seinerzeit gegen einen Erwerb des Büdingen-Areals. Insofern ist der Name der Initiative „Bürgerpark Büdingen e.V.“ zumindest auf den ersten Blick irreführend (aber es geht ja nicht um eine Feststellung, sondern um einen Wunsch). Abgelehnt wurden in der Vergangenheit vom Stadtparlament ferner mehrere Projekte, die mit dem 1987 beschlossenen Bebauungsplan unvereinbar waren. In einem Fall landete der ablehnende Bescheid des Gemeinderats bis vor dem Bundesverwaltungsgericht Berlin, weil der Investorenschaft von der Stadtverwaltung die Baugenehmigung zugesichert worden war. Das Gericht entschied sinngemäss, dass ein Investor, der sich auf das blosse Versprechen einer Stadtverwaltung verlasse, „selber schuld“ sei, wenn sich das Versprechen nicht erfüllen lasse.



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Ein Kommentar

  1. 1. Bruno Neidhart

    Das “Büdingen-Drama” hat verschiedene Seiten: Einmal, dass es die Stadt versäumte, das Areal zu kaufen (wobei sich die erwähnten 10 Millionen Mark kaum mit 5 Millionen Euro vergleichen lassen - es darf heute schon etwas mehr sein!). Dazu kamen abgelehnte Projekte, die verschiedene Investoren zu realisieren versuchten. Nun liegt eine von der Stadt genehmigte Ãœberbauung vor. Diese wiederum wird besonders von Anwohnern (und einem sich extra gebildeten Verein) so nicht goutiert (Oder überhaupt nichts). Einsprachen! Gerichtsentscheide! Dazu sind hohe Kosten aufgelaufen, zu begleichen. Sehr schwarz in dieser Angelegenheit sehen die roten Linken, denen sowohl der potente Schweizer Investor, wie die zu erwartende “Objetkundschaft” schon aus ideologischen Gründen ein Graus zu sein scheint (Arbeitsplätze bleiben für einmal aussen vor). Dazu gesellen sich “Baumschützer”, welche verständlicherweise dem Treiben bereits “von Natur aus” kritisch zuschauen. Zumal in der aufgekommenen FfF-Zeit.

    Nun geht es heute wiedermal um “Dichtung und Wahrheit” in diesem “Drama”, das somit ganz verschiedene Akteure mit ihren Sonderinteressen kennt. König wird, wer alles unter einen Hut zu bringen versteht. Bis jetzt ist noch kein Hut dieses Genres auf der Bühne erkennbar (Nix fragen?).

    Der an sich ziemlich bescheidene, schöne sonnige Flecken an der Seestrasse zeigt auf, wie schwer es heute ist, aus einem - sagen wir mal - übergeordneten städtischen Interesse heraus für alle sicht- und erlebbar eine Lösung kreiren und realisieren zu wollen, zu können. Geschweige denn, die Stadt übernähme das Areal sogar mit der alten Idee, hier tatsächlich “Das Konstanzer Konzerthaus” verwirklichen zu wollen auf einem Flecken, der sogar den Charme haben könnte, mit einem geschickt in eine Bürgerparkumgebung integrierten Haus, Stadt, Natur und Kultur, See und Landschaft, als Symbiose erscheinen zu lassen. Inklusive Säntisblick! Der ist allerdings oft vernebelt. Quasi ein Konstanzer Sinnbild zum so genannten “Büdingen-Drama”?

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